Wann kann ich oder der Mieter auf das Mietkautionskonto einzahlen?
Eine Einzahlung auf das Mietkautionskonto ist erst möglich, wenn die Kontoeröffnung vollständig abgeschlossen ist. Eine frühere Einzahlung kann zu Komplikationen führen.
Das bedeutet:
Der Vermieter hat den Antrag erfolgreich digital unterschrieben.
Der Mieter hat seine Daten vollständig über das automatisch versendete Formular ergänzt.
Beide Parteien haben eine Bestätigungs-E-Mail mit den Zahlungsinformationen erhalten.
Erst nach Erhalt dieser E-Mail darf die Mietkaution eingezahlt werden.
Kann man in Raten einzahlen?
Ja, die Kaution kann auch bei unseren Konten in Raten gezahlt werden. Nach § 551 BGB darf der Mieter die Kaution in drei gleichen Monatsraten leisten: Die erste zum Mietbeginn, die weiteren jeweils mit der nächsten Miete.