Was versteht man unter Kappungsgrenze?
Unter der Kappungsgrenze versteht man gemäß § 558 Abs. 3 BGB eine mietrechtliche Vorschrift, nach welcher ein Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöhen darf. In Regionen, in welchen die sogenannte Mietpreisbremse gilt, wird in der Regel eine Kappungsgrenze von 15 Prozent greifen.
Beachtet werden muss außerdem, dass die Kappungsgrenzen auch dann eingehalten werden müssen, wenn auch bei einer 20 prozentigen Mieterhöhung innerhalb der letzten drei Jahre die Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete noch nicht überschritten wurde.
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