Wie werden die Kosten auf die Mieter umgelegt?
Die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter erfolgt in der Regel entsprechend der im Mietvertrag vereinbarten Verteilung. Häufig wird nach Wohnfläche, Personenanzahl oder Einheiten abgerechnet.
Für die meisten Betriebskostenarten ist die Verteilung nach Wohnfläche üblich, während bei Heiz- und Warmwasserkosten die Abrechnung gemäß der Heizkostenverordnung erfolgt – dabei müssen mindestens 50 % der Kosten verbrauchsabhängig und der Rest nach einem festen Verteilerschlüssel abgerechnet werden.
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