Wie lange habe ich Zeit, um die Nebenkostenabrechnung an die Mieter zu übermitteln?
Die Frist für die Übermittlung der Nebenkostenabrechnung an die Mieter ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beträgt die Frist in der Regel zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Das bedeutet, wenn der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember eines Jahres endet, muss die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres an die Mieter übermittelt werden.
Wenn du noch Fragen hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Support.