Welches Prinzip regelt die Verteilung der Kosten für Gartenpflege und Winterdienst in deutschen Mietverhältnissen, und wie wird entschieden, welche Mieter diese Kosten tragen müssen?
Die Verteilung der Kosten für Gartenpflege und Winterdienst richtet sich nach dem Verursacherprinzip: Die Kosten können entweder auf alle Mieterinnen oder auf diejenigen umgelegt werden, die einen direkten Nutzen haben, wie z. B. Mieterinnen mit Gartenanteil oder im Erdgeschoss. Die genauen Regelungen hängen von der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und den Vereinbarungen im Mietvertrag ab.
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