Welche Kosten können als Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden?
Verwaltungskosten, die ein Vermieter auf die Mieter umlegen kann, umfassen normalerweise:
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Schornsteinfegergebühren
- Müllabfuhrgebühren
- Straßenreinigung
- Hausmeisterkosten
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
Die genauen Regelungen variieren je nach Mietvertrag und örtlichen Vorschriften.
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