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Welche Kosten können als Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Verwaltungskosten, die ein Vermieter auf die Mieter umlegen kann, umfassen normalerweise:

  • Grundsteuer
  • Verschiedene Versicherungen (Gebäude, Feuer, Glas)
  • Schornsteinfegergebühren
  • Müllabfuhrgebühren
  • Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege

Die genauen Regelungen variieren je nach Mietvertrag und örtlichen Vorschriften. 

 

Wenn du noch Fragen hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Support.

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