Kann ich in einem bereits unterschriebenen Mietvertrag Änderungen vornehmen?
Solange der Mieter noch nicht unterschrieben hat, kannst du den Unterschriftsprozess abbrechen und entsprechende Änderungen vornehmen.
Der Mieter hat seinerseits auch die Möglichkeit Änderungswünsche am Ende des Mietertrags zurückzuschicken.
WICHTIG: Sobald beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben, können keine weiteren Änderungen nachträglich vorgenommen werden! Gegebenenfalls muss ein neuer Mietvertrag erstellt werden.
Dies gilt allerdings nicht, wenn du als Unterschriftsform die Option "PDF ausdrucken und unterschreiben" gewählt hast. Hier müssen gegebenenfalls Änderungen handschriftlich vorgenommen werden und gegenseitig bestätigt werden.
Wenn du noch Fragen hast, wende dich bitte per E-Mail an unseren Support.