Welches Prinzip regelt die Verteilung der Kosten für Gartenpflege und Winterdienst in deutschen Mietverhältnissen, und wie wird entschieden, welche Mieter diese Kosten tragen müssen?
Die Kosten für Gartenpflege oder Winterdienst können entweder auf alle Mieter umgelegt werden oder auf diejenigen, die einen direkten Nutzen davon haben, zum Beispiel Mieter mit Gartenanteil oder Mieter im Erdgeschoss.
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