Kann der Vermieter die Miete auch rückwirkend erhöhen?
Der Vermieter muss vor einer Mieterhöhung die Zustimmung seines Mieters einholen. Eine rückwirkende Mieterhöhung ist nicht zulässig, da der Mieter im Voraus seine Zustimmung nicht geben konnte.
Die Situation ändert sich jedoch, wenn der Mieter sich gegen eine Mieterhöhung gewehrt hat und in einem gerichtlichen Verfahren gegen den Vermieter verliert. In diesem Fall kann der Vermieter die geforderte Mieterhöhung rückwirkend ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Mieter die höhere Miete hätten zahlen müssen.